Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen

Das BMF hat zur Umsatzsteuerermäßigung bei steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen im Kalenderjahr 2017 Stellung genommen und hat die Gold- und Sil­ber­prei­se für das Ka­len­der­jahr 2017 bekanntgemacht (Az. III C 2 – S-7246 / 14 / 10002).
Quelle: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen