Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. Die Mehrwertsteuerrichtlinie sei insoweit gültig (Az. C-390/15).
Quelle: EU-Generalanwältin: Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronisch gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften