Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung

Die Abtrennung eines Zinsscheins oder einer Zinsforderung vom Stammrecht als Veräußerung der Schuldverschreibung und als Anschaffung der durch die Trennung entstandenen Wirtschaftsgüter. Das BMF hat die Bestimmung der Anschaffungskosten bei der Einlösung oder Veräußerung der neuen Wirtschaftsgüter (Zinsschein und gestrippte Anleihe) geregelt (Az. IV C 1 – S-2283-c / 11 / 10001 :015).
Quelle: Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung