Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen

Das FG Münster hat durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen (Az. 9 K 1472/13 G).
Quelle: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen