Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer ausländischen Enkelgesellschaft sind nicht abzugsfähig

Garantieübernahmen und Ausfälle von Darlehensforderungen bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit einer britischen Enkelgesellschaft stehen, können unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 KStG fallen. So entschied das FG Münster (Az. 10 K 2301/13 K).
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