Kein Wegfall des verminderten Wertansatzes bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern einer Unterpersonengesellschaft

Das FG Düsseldorf entschied, dass der verminderte Wertansatz (nur) mit Wirkung für die Vergangenheit wegfällt, soweit der Erwerber den Gesellschaftsanteil innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert oder der Gewerbebetrieb aufgegeben wird (Az. 4 K 1043/17, 4 K 1044/17).
Quelle: Kein Wegfall des verminderten Wertansatzes bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern einer Unterpersonengesellschaft