Ist ein von nahen Angehörigen gewährtes zinsloses Darlehen steuerlich nicht anzuerkennen, darf es nicht passiviert werden und ist daher auch nicht gewinnerhöhend abzuzinsen. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 3044/14 E).
Quelle: Keine Abzinsung nicht anzuerkennender Darlehen zwischen nahen Angehörigen