Mehrwertsteuer: Rat erzielt vorläufige Einigung über vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen

Der Rat ist zu einer allgemeinen Ausrichtung zur weiteren Vereinfachung der Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen gelangt. Zweck der neuen Vorschriften ist es, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmen zu verringern und dazu beizutragen, ein steuerliches Umfeld zu schaffen, das Kleinunternehmen dabei hilft, zu wachsen und effizienter grenzüberschreitenden Handel zu betreiben.
Quelle: Mehrwertsteuer: Rat erzielt vorläufige Einigung über vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen