Rechtzeitiger Einspruch trotz unzuständigem Finanzamt

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Einspruchsfrist nach der “Unschädlichkeitsklausel” des § 357 Abs. 2 Satz 4 AO gewahrt wird, wenn das unzuständige Finanzamt den Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist an das zuständige Finanzamt absendet (Az. 3 K 3046/14).
Quelle: Rechtzeitiger Einspruch trotz unzuständigem Finanzamt