Richtlinienvorschlag über Informationsaustausch von Steuerinformationen (länderspezifische Berichterstattung) angenommen

Der Rat der EU hat die Richtlinie über den verpflichtenden automatischen Austausch von Steuerinformationen angenommen. Mit der neuen Richtlinie wird der Aktionspunkt 13 des OECD-Aktionsplans zur Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) einheitlich in EU-Recht umgesetzt.
Quelle: Richtlinienvorschlag über Informationsaustausch von Steuerinformationen (länderspezifische Berichterstattung) angenommen