Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass mit der Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Schweizer Franken (CHF) pro Euro durch die Schweizerische Nationalbank am 6. September 2011 eine Teilwerterhöhung von Fremdwährungsdarlehen gerechtfertigt ist (Az. 5 K 1091/15).
Quelle: Teilwerterhöhung für Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken