Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Entwicklung von Reisetrends und Förderbeitrag

Betreibt eine Einzelperson die Entwicklung von Reisetrends und erhält sie dafür von einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft einen freiwilligen monatlichen Förderbeitrag, so kann zwischen der Entwicklung (Organisation von Reisen nebst Berichterstattung) und dem “Förderbeitrag” ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch liegen. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 4 K 27/13).
Quelle: Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Entwicklung von Reisetrends und Förderbeitrag