Unternehmen steigern erneut ihre Energieeffizienz und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sog. Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat dies am 11.01.2017 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI Essen festgestellt. Darauf weist das BMF hin.
Quelle: Unternehmen steigern erneut ihre Energieeffizienz und erhalten eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer