Urteil des Hessischen Finanzgerichts zu Cum/ex-Aktiengeschäften rechtskräftig

Das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10.02.2016 (Az.: 4 K 1684/14), in dem erstmals in einem Hauptsacheverfahren über die Voraussetzungen für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei den sog. Cum/ex-Geschäften entschieden wurde, ist nunmehr rechtskräftig.
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