Die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften eingebracht (BT-Drs. 18/9986).
Quelle: Verluste sollen nicht immer entfallen