Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass es einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 Euro nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben (Az. 2 K 2352/15).
Quelle: Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein