Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 %, höchstens um 1.200 Euro, der Aufwendungen. Versicherungsleistungen mindern lt. FG Münster den Ermäßigungsbetrag (Az. 13 K 136/15 E).
Quelle: Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen