Vorübergehende Befreiung der Kommunen von der MWSt durch aufschiebende Optionserklärungen

Das Hessische Finanzministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben die Kommunen aufgefordert, wegen des neuen § 2b UStG bis zum Jahresende 2016 aufschiebende Optionserklärungen abzugeben und damit wirtschaftliche Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Institutionen für eine Übergangszeit weiter zu ermöglichen.
Quelle: Vorübergehende Befreiung der Kommunen von der MWSt durch aufschiebende Optionserklärungen