Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs

Laut FG Hamburg können die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zugrunde gelegt werden, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben (Az. 2 K 31/15).
Quelle: Zuschätzung im Rahmen der Außenprüfung eines Imbissbetriebs