Am 30. Juni 2016 endete die Frist, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gesetzt hatte, um eine neue gesetzliche Grundlage für die Erbschaftsteuer zu schaffen. Ein Kompromiss schien nach vielen Zwischenschritten gefunden. In einer Analyse ist das ZEW der Frage nachgegangen, ob der jetzt vorliegende Entwurf vor dem BVerfG bestehen könnte. Quelle: Geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer […]
WeiterlesenAuthor Archives: Steuerberater Kempf, Köln
Erbschaftsteuer: Das neue Gesetz ist zu kompliziert
Nach anderthalb Jahren Streit hat der Bundestag das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer verabschiedet. Erben von Großunternehmen müssen künftig mehr Steuern zahlen, für kleinere Firmen wird es günstiger. Vereinfacht hat der Gesetzgeber das komplizierte Erbschaftsteuerrecht aber nicht: Es bleibt sehr technisch und bietet viel Gestaltungsspielraum, urteilt eine neue Studie des IW Köln. Quelle: Erbschaftsteuer: Das neue […]
WeiterlesenSteuertermine Juli 2016
Die Steuertermine des Monats Juli 2016 auf einen Blick. Quelle: Steuertermine Juli 2016
WeiterlesenHebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen durch Kreisverwaltung Südwestpfalz nicht zu beanstanden
Laut VG Neustadt war die Kreisverwaltung Südwestpfalz berechtigt, gegenüber den Ortsgemeinden Eppenbrunn und Kröppen per kommunalaufsichtlicher Verfügung den Hebesatz für die Grundsteuer B im Wege der Ersatzvornahme durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 von bisher 365 v. H. auf 385 v. H. festzusetzen (Az. 3 L 476/16.NW, 3 L 477/16.NW, 3 […]
WeiterlesenEinkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die an einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde in Schleswig-Holstein gezahlten Aufwandsentschädigungen keine „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“ gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind (Az. 5 K 127/13). Quelle: Einkünfte aus der Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister einer amtsangehörigen Gemeinde fallen nicht unter § 18 Abs. 1 Nr. […]
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