BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Streitjahr geleistete Unterhaltszahlungen, auch sofern sie dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres zu befriedigen, bei der Besteuerung des Streitjahres berücksichtigt werden dürfen (Az. VI R 35/16). Quelle: BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

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BFH zur Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen. Daher hat er ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen (Az. V R 20/17). Quelle: BFH zur Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

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Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies entschied das FG Köln (Az. 5 K 2938/16). Quelle: Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

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