Entgegen BMF – Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs

Entgegen der Verwaltungsauffassung ließ das FG Münster trotz schädlichen Beteiligungserwerbs einen Verlustrückrücktrag zu, da nur diejenigen Anteilseigner den Verlust wirtschaftlich nutzten, die ihn während ihrer Beteiligungszeit auch erwirtschaftet hätten (Az. 9 K 2794/15 K,F). Quelle: Entgegen BMF – Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs

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Erneuter Startschuss zur Regelabfrage beim Kirchensteuerabzugsverfahren

Der DStV weist darauf hin, dass ausschüttende Kapitalgesellschaften in der Zeit vom 01.09.2016 bis 31.10.2016 für das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen müssen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.08. dieses Jahres kirchensteuerpflichtig waren. Quelle: Erneuter Startschuss zur Regelabfrage beim Kirchensteuerabzugsverfahren

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