BFH zu steuerfreien Leistungen eines Erziehungsbeistands

Laut BFH kann sich ein selbständiger Erziehungsbeistand für die Steuerfreiheit der von ihm erbrachten Betreuungsleistungen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL auch dann berufen, wenn die Kosten für diese Leistungen über eine Personengesellschaft abgerechnet und damit (nur) mittelbar von einem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe getragen werden. (Az. V R 46/15). Quelle: […]

Weiterlesen

BFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer Auflage

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage der Wert der Auflage nach § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG auch dann der Grunderwerbsteuer unterliegt, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer wegen einer Steuerbefreiung nicht abgezogen werden kann (Az. II R 57/14). Quelle: BFH zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer […]

Weiterlesen

BFH zu § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i. d. F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 50d Abs. 8 EStG wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG und der lex-posterior-Regel durch ein später erlassenes DBA verdrängt wird (Az. I R 64/13). Quelle: BFH zu § 50d Abs. 8 EStG 2002 (i. d. F. des StÄndG 2003) und zeitlich nachfolgendes DBA

Weiterlesen

BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei einem Gehaltsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers eine verdeckte Einlage und damit der Zufluss des Gehalts bei diesem von einer gewinnmindernden Buchung in der Bilanz der Gesellschaft abhängig ist (Az. VI R 6/13). Quelle: BFH zum Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

Weiterlesen

Staatliche Beihilfen: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro

Die EU-Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro gewährt hat. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Apple dadurch wesentlich weniger Steuern zahlten musste als andere Unternehmen. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern. Quelle: Staatliche Beihilfen: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen von […]

Weiterlesen