Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

Laut FG Rheinland-Pfalz waren Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar (Az. 4 K 2173/15). Quelle: Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar

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Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt

Ab diesem Jahr lehnt die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen ab. Darauf weist das LfSt Rheinland-Pfalz hin. Quelle: Steuererklärung in Papier bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Selbstständigen – auch im Nebenerwerb – nicht mehr anerkannt

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Niedersachsen und Bayern unterstützen Brandenburg bei der Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen

Da Brandenburg seit Jahren durch die Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen überproportional belastet ist, haben sich Niedersachsen und Bayern bereit erklärt, von Brandenburg je ein Viertel der Fälle zu übernehmen. Das berichtet das Niedersächsische Finanzministerium. Quelle: Niedersachsen und Bayern unterstützen Brandenburg bei der Bearbeitung der Steuerfälle polnischer Bauunternehmen

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BdSt unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen

Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen (FG Münster, 10 K 2472/16). Seit mehr als 50 Jahren liege der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat – also 6 Prozent pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch. Quelle: BdSt unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen

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Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2015 um 4,4 % gestiegen

Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2015 rund 58,9 Milliarden Euro aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) eingenommen, soviel wie noch nie zuvor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das gegenüber 2014 eine Steigerung um 2,5 Milliarden Euro bzw. 4,4 %. Quelle: Grund- und Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2015 um 4,4 % […]

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