Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden. Auch die Einbringung von Grundstücken in diese Personengesellschaft ist als Veräußerung durch den Steuerpflichtigen anzusehen. So der BFH (Az. X R 22/13). Quelle: BFH: Gewerblicher […]
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BFH: Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Der BFH entschied, dass die Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar sind (Az. VI R 22/14). Quelle: BFH: Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
WeiterlesenBFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Der BFH entschied, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (Az. VI R 32/13, VI R 33/13 ). Quelle: BFH zu außergewöhnlichen Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
WeiterlesenAntrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt
Das VG Koblenz hat die Klage des Eigentümers einer ehemals als Gewerbeimmobilie genutzten Liegenschaft abgewiesen, mit der dieser den Teilerlass der Grundsteuer erstreiten wollte. Ein Teilerlass der Grundsteuer setzt u. a. voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten habe (Az. 5 K 475/15). Quelle: Antrag auf Grundsteuererlass wurde zu Recht abgelehnt
WeiterlesenSteuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
Das BMF stellt klar, wie aus steuerlicher Sicht zu verfahren ist, wennn steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine und steuerpflichtige Wohnungsgesellschaften Wohnraum an steuerbegünstigte Vereine überlassen, um Flüchtlinge zu unterbringen. Quelle: Steuerliche Klarstellung bei der Überlassung von Unterkünften an Flüchtlinge
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