Laut FG Düsseldorf dürfen bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft Zinsen für ein Darlehen zur Anschaffung einer Beteiligung an der Gesellschaft nicht im Rahmen der Regelbesteuerung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden (Az. 7 K 3226/16). Quelle: Keine Regelbesteuerung bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft
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BFH: Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Veräußerung von Gegenständen, die durch das Zerlegen komplexerer Gebrauchtgegenstände gewonnen wurden, mangels Identität von erworbenen und veräußerten Gegenständen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG unterliegt (Az. V R 37/15). Quelle: BFH: Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen
WeiterlesenBFH: Grenzen der Wissensprüfung als Nachweis der Kenntnisse eines Autodidakten
Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein für Großunternehmen tätiger Controller, der betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in den Bereichen von Verwaltungs- und Rechnungswesen erbringt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt, weil von einer Vergleichbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit der eines beratenden Betriebswirts ausgegangen werden kann, auch wenn ein Sachverständigengutachten und eine erfolgreich abgelegte Wissensprüfung keine Rückschlüsse auf den […]
WeiterlesenBFH zum ErbStG: Freibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sog. Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Wie der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung entschied, steht dem die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegen (Az. II R 37/15). Quelle: […]
WeiterlesenV R 37/15, Urteil vom 23.02.2017
Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 37/15, Urteil vom 23.02.2017
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