Das BMF teilt mit, dass für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen das neue Merkblatt vom 09.10.2018 gilt, das an die Stelle des Merkblatts vom 13.07.2006 tritt (Az. IV B 2 – S-1304 / 17 / 10001). Quelle: Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem […]
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Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen
Das BMF teilt das für die Anwendung des § 1 AStG Gültige mit und bezieht sich dabei auf das EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumarkt“ (Az. IV B 5 – S-1341 / 11 / 10004-09). Quelle: Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht "fremdüblichen Bedingungen" rechtfertigen
WeiterlesenBezahldienste sollen im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug im Online-Handel helfen
Die EU-Kommission will im Kampf gegen den Mehrwertsteuerbetrug zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern beitragen. Die vorgeschlagenen Regeln legen vierteljährliche Verpflichtungen zum Informationsaustausch für Anbieter fest, die es den Fachleuten der Mitgliedstaaten (dem Eurofisc-Netz) ermöglichen, bestimmte von den Anbietern erhaltene Zahlungsdaten über grenzüberschreitende Verkäufe auszutauschen und zu analysieren. […]
WeiterlesenWirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“ rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16
Hierzu: BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2018. Quelle: Wirtschaftliche Gründe, die den Abschluss eines Geschäfts unter nicht „fremdüblichen Bedingungen“ rechtfertigen – EuGH-Urteil vom 31. Mai 2018 in der Rechtssache C-382/16
WeiterlesenBFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung
Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach Ergehen eines Änderungsbescheids zur Einkommensteuer die Zahlungsverjährung nur in dem Umfang erneut zu laufen beginnt, als der Änderungsbescheid betragsmäßig von bisher festgesetzten Steuern abweicht und nicht auf Anrechnungsbeträgen beruht (Az. VII R 18/18). Quelle: BFH zur Zahlungsverjährung bei mehrfach geänderter Einkommensteuer-Festsetzung
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