Steuerabkommen mit Tunesien

Mit Tunesien soll ein Steuerabkommen geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Februar 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/4464) eingebracht. Quelle: Steuerabkommen mit Tunesien

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Regelung für Onlinehandel

Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vor. Quelle: Regelung für Onlinehandel

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