Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein nicht (nahezu) ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge

Hierzu: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. April 2018. Quelle: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein nicht (nahezu) ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge

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Ergebnisse der 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 7. bis 9. Mai 2018 in Mainz

Nach der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ ergeben sich auch in den nächsten Jahren höhere Steuereinnahmen. Die Steuereinnahmen werden auf 905,9 Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Dies umfasst die Bundesebene, aber auch Länder und Gemeinden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitskreis in seiner 153. Sitzung. Quelle: Ergebnisse der 153. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 7. […]

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Steuerpflichtige Umsätze aus dem Betrieb eines "Eroscenters"

Erbringt ein Bordellbetreiber neben der tageweisen Vermietung von Zimmern an Prostituierte weitere Leistungen in Form von Werbung und Sicherheitsservice, die bei einer Gesamtschau ein Komplettpaket zur Ermöglichung der Prostitution darstellen, handelt es sich nicht um eine steuerbefreite Grundstücksvermietung, sondern um eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 1 K 1921/17). […]

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