By Steuerberater Kempf, Köln on 18. Oktober 2016 Posted in Bundesfinanzministerium
Quelle: Abkommen vom 12. November 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
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