Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung

Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, in der Regel im Februar und Oktober.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung