Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird

Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers nicht “im Haushalt des Steuerpflichtigen” erfolgt, sodass die Kosten dafür die Steuer nicht nach § 35a EStG ermäßigen können (Az. 1 K 1252/16).
Quelle: Handwerkerleistung (Beziehen von Polstermöbeln) nur steuerbegünstigt, wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird